INCOMING Insurance Welcome in Europe

Rundumschutz für Besucher aus dem Ausland

„Spezialangebote für Sexworker/innen“

Für Besucher aus dem Ausland: Der optimale Versicherungsschutz Ausländer von außerhalb der EU, die sich für einen gewissen Zeitraum in Europa aufhalten, benötigen für die Erteilung eines Visums bzw. Aufenthaltstitels eine Krankenversicherung, die die Anforderungen der EU und der lokalen Behörden erfüllt.

Besondere Regeln gelten hierbei für die Einreise nach Österreich. Für Aufenthalte bis 90 Tage kann die Reiseversicherung „Care Economy“ abgeschlossen werden.

Für längere Aufenthalte benötigen Ausländer nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (§ 11 Abs. 2) einen „alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz“.

Das können nur wenige Krankenversicherungen abdecken. Wir bieten dafür die Produkte „Care Austria“ bzw. „Care Austria 364“ der Care Concept AG an. Sie sind von den österreichischen
Behörden anerkannt.

Für die Einreise in alle anderen europäischen Länder bieten wir die Reiseversicherung „Care
Economy“ an, die alle Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums erfüllt. Die Krankenversicherung kann darüber hinaus für bis zu zwei Jahre beantragt werden.

Das sind typische Nutzer einer Krankenversicherung für Nicht-EU-Ausländer in Österreich:

  • Personen, die in Österreich als Sexworker/in tätig sein wollen.
  • Personen, die in Österreich noch keine Vollzeitbeschäftigung haben.
  • Ausländische Studierende, die zum Studium an einer österreichischen Hoch-schule nach Österreich kommen.
  • Menschen, die für ein Praktikum, einen Sprachkurs, als Au-pair oder Gastwissenschaftler nach Österreich kommen.
  • Personen, die mit einem Freiberufl ervisum oder einem Arbeitsuchenden-Visum nach Österreich kommen.

Wichtige Merkmale der Produkte:

  • Erfüllen die Voraussetzungen zur Erteilung eines Schengen-Visums
  • Von den österreichischen und europäischen Behörden anerkannt Anschlussversicherungs- und Verlängerungsoption möglich
  • Sowohl vor als auch nach Einreise abschließbar
  • Bei verspäteter Einreise Beginnverlegung möglich
  • Bei Nichteinreise Stornierung möglich
  • Taggenaue Kündigung möglich
  • Polizze auf Deutsch und Englisch zur Vorlage bei den Behörden
Den genauen Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem Offert der Polizze. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Versicherung befreit sie nicht vor eventuellen Pflichten einer gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherung.